Freitag, 3. August 2012

Qualitätsanbieter aus der Region im Internet finden

Bei der Onlinesuche findet man (fast) alles - sogar das Gute vor der eigenen Haustür. Kommunale Anbieter im Einzelhandel, Dienstleister aller Art, Handwerksbetriebe und produzierendes Gewerbe liegen häufig näher, als man denkt. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die räumliche Nähe schafft Erreichbarkeit, erleichtert die persönliche Kommunikation und damit den Kundenservice. Kein Handwerksbetrieb mit drei gleichen Stellen in der Postleitzahl kann es sich leisten, einem Bauherren teuren Unsinn mit hohen Folgekosten für sein Eigenheim zu verkaufen, wenn sich das in der Bauherrengemeinschaft und unter den lokalen Konkurrenten herumspricht. In früheren Zeiten hatte nicht umsonst jeder "seinen" Friseur, seinen Schuhmacher, Schreiner und Schlachter - der soziale Zusammenhalt und die Verpflichtung, die ein langjähriges Stammkundenverhältnis mit sich bringt, sind der beste Garant für gleichbleibend hohe Servicequalität zu einem guten Preis auf einer einen Seite und für volle Kundenzufriedenheit auf der anderen.

Dienstleistungen, Handwerk und Co.: Das Gute liegt oft so nah

Die heutige Zeit mit ihren schier unendlichen Möglichkeiten, über das Internet Preisvergleiche anzustellen, sich Waren aller Art nach Hause schicken zu lassen und auch für Handwerkerleistungen Bietervergleiche anzustellen, um sich hier und da über gespartes Geld zu freuen, hat in den vergangenen Jahren viele dieser gewachsenen Strukturen unter Druck gesetzt. Nun ist vielerorts der gegenläufige Trend erkennbar: Womöglich haben zu viele Häuslesbauer Schiffbruch (oder eher einen Nervenzusammenbruch) mit einem Selbstbau-Set aus dem Baumarkt erlitten oder der Billiganbieter aus dem Netz war, alle Folgekosten eingerechnet, doch teurer als die Firma Schmidt und Söhne, mit deren Jüngstem man damals zur Schule gegangen ist. Auf intelligente, langlebige und doch kostengünstige Lösungen kommt eben nur, wer die Bedürfnisse des Kunden genau kennt und neben einem fundierten Fachwissen die entsprechende Erfahrung hat. Auch haben viele festgestellt, dass ein persönliches Beratungsgespräch mit einem Fachmann, der nicht nur Verkäufer ist, erhellender und nutzbringender ist als ein nächtelanger Chat in einem "Wie macht man das?"-Forum. So führt der Quantensprung in den technischen Möglichkeiten viele doch am Ende dahin zurück, wo sie mit ihrer Suche begonnen haben: in die unmittelbare Umgebung.

Eat local - gesunde Lebensmittel aus der Region liegen im Trend

Auf der Suche nach gesunden, naturbelassenen und bezahlbaren Lebensmitteln liegt der Vorteil erst recht auf der Hand und ist längst das offene Geheimnis vieler Spitzenköche: Back to the Roots, Slow Food und wie die Mode-Schlagwörter alle heißen. Ein Einkauf auf dem Wochenmarkt, im Hofladen oder im kleinen, feinen Einzelhandel macht Spaß und garantiert gleichzeitig, dass zu Hause nur frische Lebensmittel auf den Tisch kommen, die nicht schon begast, durchleuchtet, durch die Luft geflogen und in Folie verschweißt wurden. Hier schmeckt man den Unterschied sofort. Gleichzeitig leistet, wer regionale Produkte der Saison kauft, einen Beitrag zum Klimaschutz durch wegfallende, bei Lebensmitteln oft irrsinnige Transportwege.

Kommunale Anbietersuche im Netz

Bei der sorgfältigen Auswahl und dem Vergleich regionaler Bezugsquellen für Güter und Dienstleistungen hat sich das Internetverzeichnis Gewerbeauskunft.com bewährt. Die Branchensuche nach Kategorien wie "Automobil und Verkehr", "Dienstleistung - Handwerk" oder "Großhandel und Gewerbebedarf" ermöglicht eine passgenaue Suche nach Postleitzahl oder Klick auf das Bundesland und den Landkreis auf einer interaktiven Karte. Die Fülle der Adresseinträge mitsamt aller Kontaktdaten, Link zur Website, Routenplaner und QR-Code zum Einscannen der Informationen auf Smart- oder I-Phone machen den Internet-Service zu einem kompetenten Begleiter durch den Anbieter-Dschungel. Wer zum Beispiel bei bevorstehendem Umzug, Hausbau oder Sanierung eine ganze Liste von Serviceleistungen am Ort braucht, findet hier schnell und zuverlässig regionale Partner.

Gewerbeinformationen und kostenloser Grundeintrag für Anbieter

Für Gewerbetreibende und Existenzgründer bietet Gewerbeauskunft.com eine Fülle von nutzbringenden Informationen und Vorlagen, z. B. für die richtige Rechnungsstellung oder Hilfe bei der Auswahl der passenden Software für den Betrieb. Rechts auf der Seite können Interessierte unter der Rubrik "Bonuspaket" einen kostenlosen Grundeintrag auf Gewerbeauskunft.com für ihr Unternehmen bestellen, um die Vorteile des umfassenden Branchenverzeichnisses der BDP GmbH zu testen.

BDP GmbH
Herr M. Karpenko
8200 Schaffhausen
0041-526433159
web (@) bdp-gmbh.net
http://www.gewerbeauskunft.com

Montag, 7. Mai 2012

Was ist ein guter Steuerberater? - Die BDP GmbH gibt Tipps auf Gewerbeauskunft.com

Tipps der BDP GmbH auf Gewerbeauskunft.com zum Thema Was ist ein guter Steuerberater?

Um sich hundertprozentig auf das Kerngeschft konzentrieren zu können, bergeben die meisten Unternehmer ihre Finanzbuchhaltung dem Steuerberater. Ab einem bestimmten Punkt sind Sie sogar dazu verpflichtet, denn aus rechtlichen Gründen darf der Jahresabschluss einer Geschäfts nur von einem externen Finanzfachmann erstellt werden.
Die Honorare für den Steuerberater gehören zu den kostenintensiven Betriebsausgaben. So lohnt es sich, einmal zu überprüfen, ob das "Preis- Leistungsverhältnis" auch gerechtfertigt ist.

Buchhaltung im Steuerbüro Pro und Contra

Was Steuerberater leisten können bzw. müssen, hängt vor allem vom Bedarfsspektrum des Unternehmens ab. Ein entscheidender Punkt ist die Frage, ob die laufende Buchhaltung vom Steuerbüro gemacht werden soll.

Gerade in diesem Punkt gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten. Einen guten Steuerberater erkennt man schon daran, dass er Sie auf diese verschiedenen Möglichkeiten hinweist, anstatt die anfallenden Aufgaben stillschweigend selbst zu übernehmen und Ihnen dafür ein Steuerberatungshonorar zu berechnen.

Eine Alternative wäre z.B., Ihre Buchhaltung einem selbständigen Buchhalter oder einem Buchhaltungsservice zu übergeben. Dies ist in der Regel günstiger, als die Buchhaltung durch ein Steuerbüro. (siehe unseren Beitrag: Outsourcing)
Quelle: Gewerbeauskunft.com © BDP GmbH - Schaffhausen

Dienstag, 24. April 2012

Ergonomie am Arbeitsplatz - 5 Tipps der BDP GmbH auf Gewerbeauskunft.com

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie viel Zeit Sie in Ihrem Büro verbringen? Viele Selbständige arbeiten fast ausschließlich im Office. Nimmt man es genau, ist das Büro für viele nicht nur Arbeit sondern auch Lebensmittelpunkt. Man sollte meinen, dass sie auch alles dafür tun, um sich dort wohl zu fühlen. Doch gerade „Arbeitstiere“ vernachlässigen gern solch scheinbar nebensächliche Aspekte wie die "Gemütlichkeit". Sie nehmen oftmals unbequeme Bedingungen in Kauf, ohne zu bedenken, dass sie damit langfristig Gesundheitsschäden riskieren. Dabei können kleine Veränderungen oft von großer Wirkungen sein. Ergonomen tüfteln Jahr um Jahr neue Lösungen für ein gesundes Arbeiten aus.

Ergonomisches Sitzen

 Hier ein paar Grundregeln zum richtigen Sitzen:
  • Füße müssen flach auf dem Boden stehen.
  • Knie und Oberschenkel sollten nicht am Schreibtisch anstoßen.
  • Die gesamte Fläche des Bürosessels muss die Wirbelsäule unterstützen und sollte dementsprechend vom Sitzenden ausgenutzt werden.
  • Die vordere Kante muss noch gepolstert und rund sein, damit auch die Kniekehlen nicht belastet werden.
  • Die Sitzhaltung soll regelmäßig verändert werden. Gute Bürostühle unterstützen ein „dynamisches Sitzen“, etwa durch bewegliche Lehnen oder kippbare Sitzflächen. 

 

Schönes Licht

80 % aller Selbständigen haben heutzutage einen Computer. Und ein nicht geringer Prozentsatz hat den Bildschirm fast den ganzen Tag vor der Nase. Die Bürobeleuchtung wird damit vor ganz spezielle Anforderungen gestellt.

Die Lichteinstellungen am Bildschirm müssen vor allem zwei Extreme vermeiden: Eine zu helle Einstellung führt zur Direktblendung. Eine matte Lichteinstellung verursacht dagegen Ermüdungserscheinungen und erleichtert die Reflex-Blendung, d.h. die Umgebung wird vom Bildschirm gespiegelt. Dies kann z.B. durch entspiegelte Oberflächen vermieden werden.

Die Lichtquellen im Büro sollten optimal auf den Computerarbeitsplatz abgestimmt sein, damit auf dem Bildschirm weder Blendungen noch Schatten entstehen. Durch Leuchten parallel zum Fenster werden die natürlichen Lichtquellen nivelliert und abends auf naturgerechte Weise ersetzt. Die Blickrichtung auf den Computer sollte immer parallel zur Fensterfront verlaufen, so werden Direktblendung und Schattenwurf durch das Tageslicht vermieden. Eine Allgemeinbeleuchtung von der Decke sollte durch entsprechende Arbeitsplatzleuchten ergänzt werden, um Schatten von oben ausgleichen zu können.

Quelle: BDP GmbH auf  http://www.gewerbeauskunft.com/Trends/ergonomische-bueros.php

Dienstag, 17. April 2012

Mahnung per Gericht - BDP GmbH via Gewerbeauskunft.com

Die BDP Gmbh berichtet auf Gewerbeauskunft.com über das Thema "Mahnung per Gericht"

Online-Mahnverfahren

In vielen Bundesländern wird die Möglichkeit der elektronischen Datenübermittlung im Online-Verfahren angeboten. Z.B. kann man sich beim zuständigen Mahngericht registrieren lassen und erhält dort die entsprechende Software. Ein Gebühren- oder Auslagenvorschuss ist in diesem Fall nicht bei der Antragstellung zu bezahlen, sondern erst nach Erhalt einer Kostenrechnung. Gläubiger müssen bedenken, dass das Mahngericht des Schuldners für ihren Fall zuständig ist.
Folgende Anträge können an das zentrale Amtsgericht gestellt werden:
  • Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids
  • Antrag auf Neuzustellung eines Mahnbescheids
  • Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids
  • Antrag auf Neuzustellung eines Vollstreckungsbescheids
  • Monierungsantwort
  • Antrag auf Einzug der Kosten für das streitige Verfahren
Folgende Mitteilungen werden auf Wunsch vom Gericht an den Antragsteller übersandt:
  • Kostenrechnungen
  • Zustellungs- bzw. Nichtzustellungsnachricht
  • Monierung
  • Widerspruchsnachricht
  • Abgabenachricht

Weite Informationen zum Thema  Mahnung per Gericht finden Sie auf dem BDP GmbH Portal Gewerbeauskunft.com unter http://www.gewerbeauskunft.com/Geld-in-Verzug/mahnung-per-gericht.php

Freitag, 30. März 2012

Englische Gesetze – die Limited Gesellschaft von BDP GmbH

Ein Beitrag der BDP GmbH, Quelle Gewerbeauskunft.com

Neue EU-Gesetze ermöglichen innerhalb der EU Firmengründungen nach allen rechtlichen Gesellschaftsformen der Beitrittsstaaten. Am "populärsten" ist in den letzten Jahren die englische "private company limited by shares" geworden. Dies liegt nicht nur an der Amtssprache Englisch, die sich in einigen Branchen allmählich als generelle Geschäftssprache durchsetzt. Es hat sich inzwischen auch herumgesprochen, dass eine Limited-Gesellschaft mit einem Stammkapital von nur einem Pfund anerkannt wird.

Die Gründung einer Limited-Gesellschaft

Während die Gründung einer GmbH mindestens vier Wochen dauert, kann man eine Ltd. auch aus Deutschland heraus schon innerhalb von zehn Tagen gründen. Ebenso groß sind die zeitlichen Unterschiede bei Satzungsänderungen oder Gesellschafter- bzw. Geschäftsführerwechsel.


Mindestkapital

Bereits ein Pfund wird bei der "Ltd." als Mindestkapital anerkannt. Dem gegenüber stehen 25.000 € Mindestkapital für die deutsche GmbH. Allerdings ist damit die prinzipielle Frage, woher das Startkapital für das Unternehmen kommen soll, nicht gelöst. Und erst, wer genügend Eigenkapital nachweisen kann, erhält auch Kredite von der Bank.

Haftung

Mit der Gründung einer Gesellschaft wird in der Regel die private Haftung für betriebliche Angelegenheiten eingeschränkt. Gerade hier greift die Limited allerdings deutlich schwächer als die deutsche GmbH. Sofern im Insolvenzfall nachgewiesen werden kann, dass das finanzielle Scheitern vorhersehbar und somit vermeidbar war, kann der Unternehmer auch privat haftbar gemacht werden.

Weite Informationen zum Thema  Limited Gesellschaft finden Sie auf dem BDP GmbH Portal Gewerbeauskunft.com unter http://www.gewerbeauskunft.com/Trends/limited.php

Montag, 19. März 2012

Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

Präsentiert von Gewerbeauskunft.com

Wenn Arbeitsverhältnisse enden soll, haben Unternehmer einiges zu tun, damit die Trennung von ihrem Mitarbeiter im Guten verläuft.


Probezeit

Unternehmer, die eine Probezeit vereinbaren wollen, müssen prinzipiell darauf achten, dass es zwei Formen der Probezeit gibt. Eine vorgeschaltete Probezeit geht automatisch in das Arbeitsverhältnis über. Das Besondere sind dann nur die vereinfachten Kündigungsregelungen in den ersten Arbeitsmonaten. Ein befristetes Probearbeitsverhältnis endet automatisch. Für die weitere Anstellung muss ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen werden.

Beendigung eines Arbeitsverhältnisses


Die üblichen Formen, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden, sind:
  • Ende einer Probezeit
  • Kündigung seitens des Arbeitnehmers
  • Kündigung seitens des Arbeitgebers
  • Aufhebungsvertrag

Aufhebungsverträge

Aufhebungsverträge sind die Maßnahme, die Arbeitgebern in der Regel angeraten wird. Im Aufhebungsvertrag einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über sämtliche Bedingungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, vom Urlaubsrestanspruch bis zur Abfindungssumme. Nachfolgende Rechtsstreitigkeiten können so weitgehend ausgeschlossen werden. Lesen Sie dazu folgende Rechtstipps. http://www.contentmanager.de

Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie auf dem Portal der BDP GmbH Gewerbeauskunft.com unter http://www.gewerbeauskunft.com/Teamwork/kuendigung-abfindung.php

Dienstag, 13. März 2012

Verbraucherschutz auf Gewerbeauskunft.com

Gewerbeauskunft.com - Verbraucherschutz
Bewusster Konsum schützt vor Fehlkäufen, Täuschungsmanövern und damit vor Ärger und Enttäuschung. Verbraucher haben in Deutschland vielfältige Möglichkeiten, sich vorab zu informieren, aber auch aktiv ihre Rechte einzufordern.



Staatlicher Verbraucherschutz

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

Das Ministerium besitzt eine eigene Abteilung für den Bereich Verbraucherschutz. Hier wird an den gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Schutz von Verbrauchern gearbeitet. So wurde etwa im Jahr 2008 das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) für Lebensmittel verabschiedet. Weitere Interessen der konsumierenden Bürger wie z.B. Schutz von Kundendaten oder die Einforderung von Service-Standards werden ebenfalls auf höchster Ebene gestärkt. Zusätzlich veröffentlicht das BMELV laufend Tipps und Warnungen für Verbraucher. http://www.bmelv.de

Verbraucherzentralen

Verbraucherzentralen sind öffentliche Einrichtungen zum Schutz von Verbraucherinteressen. Sie werden zum großen Teil von öffentlichen Geldern finanziert, um Verbraucherinteressen zu bündeln und durchzusetzen. Dabei können sie juristisch auftreten, also etwa bei mehrfacher Verletzung von Kundeninteressen gegen ein Unternehmen Klage einreichen. Zu ihren Aktivitäten gehört aber auch die umfangreiche Aufklärung über aktuelle Verletzungen von Verbraucherinteressen durch Hersteller und Dienstleister. Zudem bieten alle Verbraucherzentralen gegen eine entsprechende Gebühr individuelle Beratungen an. Die Verbraucherzentrale hat sich in allen Bundesländern etabliert und ist dort jeweils regional spezifisch organisiert. Der Bundesverband Verbraucherzentrale vertritt Verbraucherinteressen auf Bundesebene.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal Gewerbeauskunft.com (BDP GmbH) unter  http://www.gewerbeauskunft.com/Gute-Ratgeber/verbraucherschutz.php